CRA-Durchführungsgesetz: BSI wird zentrale Behörde

  • Markus Müller
  • Veröffentlicht am
  • 4 Min. Lesezeit

Am 11. Juni 2026 berät der Bundestag in erster Lesung über das CRA-Durchführungsgesetz (Drucksache 21/6134). Der Entwurf der Bundesregierung regelt, wer in Deutschland für die Cyberresilienz-Verordnung zuständig ist, und benennt dafür das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale Behörde.

Nachtrag vom 13. Oktober 2026: Die erste Lesung hat wie geplant am 11. Juni 2026 stattgefunden. Der Bundestag hat den Entwurf an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Innenausschuss. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben (Drucksache 21/6512). Weitere Schritte im Verfahren verzeichnet das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) bisher nicht, im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz noch nicht verkündet.

Inhalt
  1. Was ist das CRA-Durchführungsgesetz?
  2. Welche Rollen übernimmt das BSI?
  3. Welche Fristen gelten?
  4. Was bedeutet das für Hersteller konkret?

Was ist das CRA-Durchführungsgesetz?

Das CRA-Durchführungsgesetz ist ein nationales Gesetz, das die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act bzw. Cyberresilienz-Verordnung) in Deutschland vollzugsfähig macht. Es ändert vor allem das BSI-Gesetz und benennt das BSI als Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde. Eigene materielle Cybersicherheitspflichten für Hersteller schafft es nicht, diese ergeben sich direkt aus der Verordnung.

Genau dieser Punkt wird oft übersehen: Der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Bürger durch das Durchführungsgesetz selbst beträgt laut Entwurf null. Die Pflichten zu sicherer Produktentwicklung, Schwachstellenmanagement, CE-Kennzeichnung und Meldung gelten ohnehin, weil die Verordnung unmittelbar anwendbar ist. Das Gesetz beantwortet nur die Frage, an welche deutsche Behörde sich Hersteller, benannte Stellen und Verbraucher künftig wenden.

Welche Rollen übernimmt das BSI?

Mit Artikel 1 weist der Entwurf dem BSI vier Funktionen unter dem CRA zu:

  • Marktüberwachungsbehörde: überwacht die Konformität von Produkten mit digitalen Elementen, insbesondere die Einhaltung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen aus Anhang I der Verordnung.
  • Notifizierende Behörde: bewertet und notifiziert die Konformitätsbewertungsstellen. Die Bewertung selbst übernimmt grundsätzlich die nationale Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
  • CSIRT-Koordinator und Meldestelle: nimmt Meldungen über aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle entgegen, die Hersteller nach Artikel 14 der Verordnung melden müssen. Der Entwurf rechnet mit rund 2.000 Meldungen pro Jahr.
  • Unterstützung der Wirtschaftsakteure: Sensibilisierungs- und Schulungsangebote sowie der Betrieb eines Reallabors für Cyberresilienz, in dem Hersteller innovative Produkte vor dem Inverkehrbringen in einer kontrollierten Prüfumgebung testen können.

Eine Einschränkung ist für die Praxis relevant: Fällt ein Produkt zugleich unter den CRA und als Hochrisiko-KI-System unter den AI Act bzw. die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, ist nach Artikel 52 Absatz 14 CRA die für die KI-Aufsicht benannte Marktüberwachungsbehörde zuständig, in Deutschland voraussichtlich die Bundesnetzagentur. In diesen Fällen liegt die Marktüberwachung also nicht beim BSI.

Welche Fristen gelten?

Der Entwurf staffelt das Inkrafttreten in drei Stufen, die der Verordnung folgen:

  • 11. Juni 2026: Vorschriften zur Notifizierung treten in Kraft, damit benannte Stellen rechtzeitig akkreditiert werden können.
  • 11. September 2026: Das BSI wird als CSIRT zur Meldestelle für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle.
  • 11. Dezember 2027: Der Rest des Gesetzes tritt in Kraft, zeitgleich mit der vollen Wirksamkeit der materiellen CRA-Anforderungen.

Für Hersteller ist vor allem die mittlere Frist greifbar: Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die Single Reporting Platform melden; zuständig ist das als Koordinator benannte CSIRT des Mitgliedstaats, in dem der Hersteller seine Hauptniederlassung in der Union hat, bei Hauptniederlassung in Deutschland also das BSI; die Meldung ist gleichzeitig für die ENISA zugänglich. Das ist die erste CRA-Pflicht mit unmittelbarer organisatorischer Konsequenz, weil sie funktionierende interne Prozesse zur Erkennung, Bewertung und fristgerechten Meldung voraussetzt.

Was bedeutet das für Hersteller konkret?

Wer beispielsweise eine vernetzte Maschinensteuerung mit Fernwartungszugang in Verkehr bringt, hat mit dem Durchführungsgesetz jetzt klare Adressaten: Das BSI ist Ansprechpartner für die Marktüberwachung, für Schwachstellenmeldungen und für Unterstützungsangebote. Ändert sich an den eigentlichen Anforderungen dadurch etwas? Nein. Die Pflicht, einen sicheren Produktentwicklungsprozess nachzuweisen, Schwachstellen über den Unterstützungszeitraum zu managen und die Konformität zu dokumentieren, besteht unabhängig vom nationalen Gesetz. Das Durchführungsgesetz macht nur sichtbar, gegenüber wem diese Pflichten in Deutschland durchgesetzt und gemeldet werden.
Zwei Punkte lohnen den genaueren Blick:

  • Meldeprozess: Wer keine belastbare interne Kette von der Schwachstellenerkennung bis zur fristgerechten Meldung etabliert hat, riskiert Fristverletzungen bei einem aktiv ausgenutzten Vorfall.
  • Konformitätsbewertung: Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt die Bündelung beim BSI, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg von ausreichenden Personalkapazitäten bei den Konformitätsbewertungsstellen abhängt. Für wichtige und kritische Produkte nach Anhang III und IV, die eine Drittprüfung benötigen, kann ein Engpass an notifizierten Stellen zum Marktzugangsrisiko werden. Wer auf eine externe Bewertung angewiesen ist, sollte die Verfügbarkeit benannter Stellen früh einplanen.

Nach der ersten Lesung wird der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Innenausschuss. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich, an der grundlegenden Behördenarchitektur dürfte sich aber wenig ändern.
Die Behördenfrage ist mit dem Entwurf weitgehend geklärt, die operative Vorbereitung auf Meldepflicht und Konformitätsbewertung bleibt jedoch Sache der Hersteller.

Die Kette bis zur Meldung bleibt Ihre Aufgabe

Seit dem 11. September 2026 reichen Hersteller ihre Meldungen über die Single Reporting Platform ein, von dort gehen sie an das zuständige CSIRT und an die ENISA. Was davor passiert, steht in den Vorlagen: wer den Hinweis entgegennimmt, wer ihn bewertet, wer freigibt und wer die Frist überwacht.

Vorlagen kostenlos herunterladen

CRA-Beratung auswählen? So erkennen Sie passende Anbieter.

Zum Leitfaden

Leitfaden: CRA-Beratung richtig auswählen

Das Angebot an CRA-Beratung ist breit und schwer vergleichbar. Ein Anbieter liefert vielleicht nur eine Gap-Analyse, ein anderer begleitet auch die technische Umsetzung, beide nennen sich "CRA-Berater". Wer die falschen Fragen stellt, zahlt am Ende für Leistungen, die er nicht braucht, oder bemerkt erst mitten im Projekt, dass wichtige Kompetenzen fehlen.

Unser Leitfaden zeigt Herstellern, worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt: von den notwendigen Fachkompetenzen über das passende Preismodell bis zu den 20 Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten.

Was der Leitfaden enthält:

  • Die sieben Kompetenzfelder einer vollständigen CRA-Umsetzung
  • Vier Unterstützungsmodelle je nach interner Kapazität und Fachwissen
  • 20 konkrete Fragen für Ihr nächstes Anbietergespräch
  • Eine Red-Flag-Karte zur schnellen Einschätzung von Warnsignalen
  • Ein Bewertungsbogen mit Einstufungshilfe für den strukturierten Anbietervergleich

Jetzt kostenlos downloaden

Newsletter

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenlose Vorlagen: CRA-Meldeprozesse

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act vor. Sie erhalten praxiserprobte Prozessbeschreibungen und Vorlagen für:

  • die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen
  • die Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle
  • die erforderlichen Erst-, Folge- und Abschlussmeldungen
  • klare Zuständigkeiten, Eskalationswege und Fristen

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Anschließend senden wir Ihnen die Dateien per E-Mail zu.

Newsletter

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenlose Vorlage: Risikobeurteilung nach EN 50742

Profitieren Sie von unserer Expertise: Diese Vorlage nutzen wir in unseren Beratungsprojekten zur systematischen Bedrohungsbewertung. Sie erhalten eine Excel-Vorlage mit:

  • Strukturierte Bedrohungsbewertung für Ihre Maschinen
  • Systematische SRSL-Bestimmung (Safety-Related Security Levels)
  • Dokumentation von Schwachstellen und Schutzmaßnahmen

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und erhalten Sie die Vorlage in wenigen Minuten.

Newsletter

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vorlage - SBOM

SBOM Vorlage - kostenlos herunterladen

Profitieren Sie von unserer Expertise: Diese Vorlage nutzen wir in unseren Beratungsprojekten zur Umsetzung der CRA-Anforderungen an die SBOM.

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und erhalten Sie die Vorlage in wenigen Minuten.

Newsletter

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenlose Vorlage: Vulnerability Disclosure Policy

Profitieren Sie von unserer Expertise: Diese Vorlage nutzen wir in unseren Beratungsprojekten zur Umsetzung der CRA-Anforderungen an das Vulnerability Handling. Sie erhalten eine Word-Vorlage mit:

  • Strukturierter Aufbau gemäß EN 40000-1-3
  • Vordefinierte Abschnitte für Meldekanäle, Reaktionszeiten und Verantwortlichkeiten
  • Safe-Harbor-Klauseln für Sicherheitsforscher

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und erhalten Sie die Vorlage in wenigen Minuten.

Newsletter

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lassen Sie uns über Ihre Fördermöglichkeiten sprechen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen, um zu besprechen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen förderfähig sind und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt Gespräch vereinbaren

Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir klären gemeinsam, wo Ihr Unternehmen steht, welche Fragen offen sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.