Die Europäische Union hat am 14. Dezember 2022 die NIS-2-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und zielt darauf ab, die Cybersicherheit in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Wirtschaftssektoren und verschärft die Sicherheitsanforderungen für Unternehmen und Organisationen. Betroffen sind Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Dies erfordert in vielen Ländern umfangreiche Anpassungen der bestehenden Gesetze und Strukturen im Bereich der Cybersicherheit.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der NIS2-Umsetzung in den verschiedenen EU-Ländern.
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine umfassende Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards in der gesamten EU zu erhöhen. Zu den Hauptmerkmalen gehören:
- Erweiterter Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren
- Strengere Sicherheitsanforderungen
- Verbesserte Meldepflichten für Vorfälle
- Anwendbarkeit auf eine breite Palette von “wesentlichen” und “wichtigen” Einrichtungen in verschiedenen Sektoren
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, NIS2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Dies stellt für viele Länder eine erhebliche Herausforderung dar, da umfangreiche Änderungen in den nationalen Cybersicherheitsgesetzen und -strukturen erforderlich sind.
Übersicht über den NIS 2 Umsetzungsstand in der EU
Die folgende Karte zeigt den aktuellen Umsetzungsstand der NIS 2-Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten zum 17. Oktober 2024. Die Länder sind in vier Kategorien eingeteilt, die durch verschiedene Farben gekennzeichnet sind:
- Rot: Länder, für die kein (öffentlicher) Entwurf bekannt ist. Hierzu zählen unter anderem Frankreich, Spanien und Irland.
- Orange: Länder, in denen der Entwurf in der (öffentlichen) Diskussion ist. Diese Kategorie umfasst Länder wie Schweden, die Niederlande und Polen.
- Blau: Länder, in denen sich der Gesetzesentwurf in der parlamentarischen Abstimmung befindet. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Österreich, Finnland und Italien.
- Grün: Länder, die das Gesetz bereits verabschiedet haben. Dies betrifft neben Belgien und Griechenland auch einige osteuropäische Staaten.
Die Karte verdeutlicht, dass der Umsetzungsstand in der EU sehr unterschiedlich ist. Während einige Länder bereits weit fortgeschritten sind, befinden sich andere noch in frühen Phasen des Prozesses. Dies unterstreicht die Herausforderungen bei der einheitlichen Implementierung der Richtlinie in der gesamten EU.
Länder, die bereits ein Gesetz verabschiedet haben
Sieben Länder haben bereits nationale Gesetze zur Umsetzung der NIS 2-Richtlinie verabschiedet:
- Belgien
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Rumänien
- Ungarn
Länder mit einem Gesetz / Entwurf:
Zwölf Länder haben Gesetzesentwürfe vorgelegt, die sich in der Phase der öffentlichen Diskussion oder bereits im Gesetzgebungsprozesses befinden:
- Dänemark
- Deutschland
- Finnland
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Zypern
Länder ohne öffentlichen Entwurf
Für sieben Länder ist derzeit kein öffentlicher Gesetzesentwurf bekannt:
- Bulgarien
- Estland
- Frankreich
- Griechenland
- Malta
- Portugal
- Spanien
Detaillierte Länderübersicht der NIS 2 Umsetzung
Die folgende Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht über den aktuellen Umsetzungsstand der NIS 2-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten. Für jedes Land wird der aktuelle Status der Implementierung angegeben sowie, sofern verfügbar, direkte Links zu den relevanten Gesetzestexten oder Entwürfen.
Bitte beachten Sie, dass der Umsetzungsstand eine Momentaufnahme zum jeweiligen Datum darstellt und sich aufgrund der dynamischen Natur des Gesetzgebungsprozesses schnell ändern kann.
Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Die Implementierung der NIS-2-Richtlinie stellt für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung dar. Unser erfahrenes Team von Cybersecurity-Experten bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Richtlinie. Wir helfen Ihnen unter anderem bei:
- Durchführung von Gap-Analysen zur Identifizierung von Handlungsbedarf
- Entwicklung maßgeschneiderter Implementierungsstrategien
- Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie
- Unterstützung bei der Einrichtung effektiver Risikomanagement- und Meldeprozesse
Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen verschiedener Branchen und passen unsere Beratung individuell an Ihre Bedürfnisse an. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bei der Einhaltung der NIS-2-Vorgaben zu unterstützen, sondern auch Ihre Cybersecurity-Resilienz insgesamt zu stärken.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam ermitteln, wie wir Sie bei der effizienten und effektiven Umsetzung der NIS-2-Richtlinie unterstützen können.
Fazit
Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten zeigt deutliche Fortschritte, verläuft jedoch weiterhin uneinheitlich. Während einige Länder bereits Gesetze verabschiedet haben, befinden sich andere noch in frühen Phasen des Prozesses. Die Mehrheit der Staaten erkennt die Notwendigkeit verstärkter Cybersicherheitsmaßnahmen an und arbeitet aktiv an der Implementierung. Dennoch bleibt die fristgerechte und einheitliche Umsetzung bis zum Stichtag im Oktober 2024 eine erhebliche Herausforderung.
Es ist zu erwarten, dass die Länder, die sich noch in frühen Phasen befinden, ihre Bemühungen in den kommenden Monaten intensivieren werden, um die Frist einzuhalten. Die Fortschritte in den verschiedenen Mitgliedstaaten werden weiterhin genau beobachtet, um sicherzustellen, dass ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU erreicht wird.
Hinweis: Dieser Überblick stellt den Stand vom 17. Oktober 2024 dar. Angesichts der Dynamik von Gesetzgebungsprozessen können sich die Informationen schnell ändern. Bitte beziehen Sie sich immer auf offizielle Quellen für die aktuellsten Informationen.
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